ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER ILS MEDIENTECHNIK GMBH

1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

a) Sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich von uns akzeptiert wurden, finden unsere nachfolgenden AGB Anwendung auf alle unsere geschäftlichen Trans­aktionen mit Käufern und Mietern,

b) Unter Verkäufer/Vermieter versteht man in diesem AGB: Die ils medientechnik GmbH. Alle unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preis und Lieferzeit. Der Verkäufer/ Vermieter ist erst an sein Angebot gebunden, wenn er einen schriftlichen oder mündlichen Auftrag vom Käufer/Mieter schriftlich bestätigt hat. Eventuelle AGB von Seiten des Käufers/Mieters gelten nur, sofern diese vom Verkäufer/Vermieter ausdrücklich schriftlich akzeptiert wurden.

c) Die Vollmacht der Vertreter des Verkäufers/Vermieters erstreckt sich nicht weiter, als es in dieser Hinsicht im Betrieb des Verkäufers/Vermieters üblich ist. Allein Kraft ausdrücklicher schriftlicher Vollmacht kann von der vorgenannten, beabsichtigten Voll­macht abgesehen werden.

d) Auf alle durch den Verkäu­fer/Vermieter geschlossenen Verein­barungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten anläßlich oder resultie­rend aus den Kauf-/Mietverträgen, darunter sind auch diejenigen Verträ­ge inbegriffen, die eine Abteilung davon sind, gilt ausschließlich Ge­richtsstand Leipzig es sei denn, der Verkäufer/Vermieter wählt einen anderen Gerichtsstand.

e) Alle Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen, technische Umschrei­bungen, Skizzen oder Pläne, die der Vermieter/Verkäufer übergibt, bleiben unter dem ausdrücklichen Vorbehalt seiner Autorenrechte, Eigentum des Verkäufers/Vermieters. Damit verbun­den ist das Verbot ganze oder teilweise Kopien anzufertigen oder diese an Dritte zur Kenntnisnahme weiterzugeben, sofern dafür nicht die schriftliche Zustimmung des Verkäu­fers/Vermieters vorliegt.

f) Angaben über Abmessungen, Arbeitsweisen des Gerätes und andere technische Daten, wie sie in den Preislisten, Katalogen, Prospek­ten, Anzeigen und Angeboten werden nur als annähernde Werte verstanden, dergleichen Angaben und Erwähnun­gen binden den Verkäufer/ Vermieter nur, wenn darüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. MIETBESTIMMUNGEN

a) Mietzeit:

Die Mietsache(n) wird/werden für eine Periode von mindestens einem Tag oder mehreren gemietet, sofern man nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung hierzu getroffen hat.

Die Mietzeit beginnt am, im Auftrag vereinbarten Tag, mit dem Moment der Auslieferung vom Lager, dauert bis einschließlich zum im Auftrag vereinbarten letzten Miettag und endet mit dem Wiedereintreffen der Mietsa­che im Lager des Vermieters. Gemie­tete Geräte müssen ausnahmslos bis 10.00 Uhr am Tag nach dem letzten Miettag beim Vermieter abgegeben werden.

b) Ablieferung durch den Mieter:

Das Gerät muß durch den Mieter am Sitz des Vermieters abgeholt und dorthin zurück gebracht werden (sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden) und zwar späte­stens zum im Auftrag vereinbarten Termin, Durch die einfache Tatsache der nicht rechtzeitigen Ablieferung, gleich welcher Gründe, wird sich der Mieter im Verzug befinden, ohne daß eine Mahnung oder ein in Verzug setzen notwendig ist und der Mieter sodann, abgesehen von seinen bestehenbleibenden obigen Pflichten, dem Vermieter Schadenersatz zu leisten hat. Dieser besteht in der Fortzahlung des Mietpreises zuzüglich 50%, beginnend mit dem Tag, ab welchem er sich im Verzug befindet bis zur endgültigen Rücklieferung. Aus dieser Bedingung der Schadenerstat­tung kann der Mieter kein Recht auf weitere Inanspruchnahme der Mietsa­che ableiten.

c) Versicherung:

Der Mieter ist haftbar für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit auftreten gleich durch welche Ursache. Der Vermieter wird die Mietsache zugunsten des Mieters versichern und zwar gegen Verlust und  Beschädigung, jedoch nicht gegen Schäden, die durch Nachläs­sigkeit oder durch falschen Gebrauch von Seiten des Mieters, wofür letzterer voll haftbar ist. Falls die Mietsache oder Ersatzteile davon durch Nachläs­sigkeit oder falschen Gebrauch vom Mieter beschädigt oder ganz verloren oder unreparabel beschädigt werden, so werden im ersten Fall Reparatur­kosten in Höhe der üblich geltenden Reparaturtarife berechnet. In den beiden anderen Fällen hat der Mieter dem Vermieter eine Summe in Höhe der Anschaffungskosten der neu zu besorgenden Mietsache sowie die dabei entstehenden Beschaffungsko­sten zu zahlen. Der Vermieter wird im Falle der Auszahlung seiner Versiche­rung den zu leistenden Betrag für das Eigenrisiko sowie eventuelle weitere Kosten an den Mieter weiter berech­nen.

3. LIEFERUNG

a) Der Umfang der Lieferung bzw. der Mietsachen wird ausschließlich durch die in der Auftragsannahme des Verkäufers/Vermieters ausgewiese­nen Angaben geregelt.

b) Die Lieferung erfolgt ab Lager des Verkäufers/Vermieters. Vom Zeit­punkt ab, an dem die Waren zur Auslieferung bereit sind, beziehungs­weise dort bereitgestellt werden, geht das Risiko auf den Käufer/Mieter über, sofern sie nicht durch eine, durch den Verkäufer/Vermieter abgeschlossenen Versicherung, gedeckt sind. Der Verkäufer/Vermie­ter behält sich das Recht vor, die bereitstellende Ware auf Rechnung und Risiko des Käufers/Mieters zu lagern.

4. LIEFERZEIT

Hinsichtlich der Lieferzeit gilt für die durch den Vermieter angegebenen Termine, daß diese nur annähernd angegeben werden können und daß der Verkäufer/Vermieter für Über­schreitungen der Lieferzeit nicht haftbar ist und daß der Käufer/ Mieter in keinem Fall das Recht hat vom Vertrag zurückzutreten oder  die Erfüllung seiner Pflichten aufzuschie­ben.

5. STORNIERUNG

Die Stornierung einer Anmietung muß mindestens 72–48 Stunden vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten ersten Miettages erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraumes werden 50 % des Miet­preises in Rechnung gestellt. Stornierungen nach 48 Stunden werden mit 100 % des Mietpreises berechnet.

6. GARANTIE

Der Verkäufer gibt selbst keine Garantie, verpflichtet sich jedoch, die Werksgarantie zu unterstützen, natürlich nur dann, wenn der vollstän­dige Kaufpreis an den Verkäufer durch den Käufer entrichtet wurde.

7. HAFTUNG

Der Verkäufer/Vermieter ist niemals haftbar für Schäden an gelieferten Materialien oder an Waren und Personen, sowohl direkt als auch indirekt. Der Verkäufer/Vermieter ist nicht haftbar für nicht einwandfreies Arbeiten der Geräte und daraus eventuell entstehende Schäden in welcher Form auch immer. Dem Käufer/Mieter wird deshalb dringend geraten die Geräte zu überprüfen, bevor er diese in Gebrauch nimmt. Falls nicht während der Mietzeit reklamiert wird, gleich um was es sich handelt (keine einwandfreie Funktion oder Fehlen von Geräten/Teilen), kann später kein Nachlaß auf den Mietpreis verlangt werden.

7.1 VERSICHERUNG

Es gelten die Festlegungen unserer allgemeinen Vermietbedingungen.

8. HÖHERE GEWALT

a) Falls durch höhere Gewalt oder dasjenige, welches in diesem Para­graphen damit gleichgestellt wird, dem Verkäufer/Vermieter die Erfüllung seiner Pflicht erschwert wird, so hat der Verkäufer/Vermieter das Recht, entweder den Vertrag ohne irgend­welches rechtliches Einschreiten ganz oder teilweise, unter Berücksichtigung des noch geschuldeten Preises durch den Käufer/Mieter, für beendet zu erklären oder die Ausführung dessen aufzuschieben, in welchem Fall die Pflichten des Käufers/Mieters unver­mindert bestehen bleiben, auf alle Fälle ohne daß der Verkäufer/Ver­mieter zu irgendwelchen Schadenser­satzleistungen verpflichtet sein wird.

b) Unter höherer Gewalt sind in diesen AGB auch alte Umstände, die nicht vorhersehbar sind inbegriffen sowie daraus resultierende Umstände, welche als Ursache dafür angesehen werden können, die Lieferung der gekauften bzw. der gemieteten Ware zu verhindern oder ganz oder teilwei­se zu erschweren. In jedem Fall werden unter höherer Gewalt die nachfolgenden Umstände verstanden:

Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, inländische oder ausländische Unruhen, Verfügung von höheren Stellen, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern oder die Andro­hung derselben oder dergleichen Umstände, weiterhin ein Sturz, des zur Zeit des Vertragsbeginns beste­henden Währungskurses, Störungen im Betrieb durch Feuer, Unglücke und andere Vorfälle, Lieferungsverzöge­rungen oder Nichtlieferungen durch den Zulieferer oder Spediteur, gleich­gültig ob diese oder dergleichen Umstände beim Verkäufer/Vermieter oder beim Zulieferer oder Spediteur auftreten.

9. KAUF-/MIETPREIS

Der Verkäufer/ Vermieter hat das Recht, bei Erhöhung von Löhnen, Gehältern, Sozial abgaben, Material­preisen, Rohstoffpreisen, der Mehr­wertsteuer oder gleich welcher Art diese Erhöhungen auch sonst sind, diese Erhöhungen an den Käu­fer/Mieter weiter zu berechnen.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

a) Alle Vereinbarungen durch den Verkäufer/Vermieter werden unter der Veraussetzung getroffen, dass der Käufer/Mieter für völlig kreditwürdig gehalten werden kann.

b) Der Mietpreis muss netto bar vom Käufer/Mieter gezahlt werden. Der Verkäufer/Vermieter ist berechtigt eine Kaution/Vorauskasse nach Wahl vom Käufer/Mieter zu verlangen.

c) Im Falle, dass der Verkäufer/Vermieter keine Vorauskasse ver­langt, muss der vom Käufer/Mieter geschuldete Betrag ausnahmslos vierzehn Tage nach Rechnungsdatum gezahlt werden, ohne dass gegen diese Zahlungsverpflichtung irgendei­ne Schuldverrechnung durchgeführt oder ein Rabatt eingeräumt werden kann. Alle Zahlungen müssen in Euro erfolgen und im Büro oder der Bank des Verkäufers/Vermieters eingehen. Eventuelle Reklamationen des Käufers/Mieters schieben diese Zahlungsverpflichtungen nicht auf.

d) Alle durch den Verkäufer gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäu­fers, bis der Käufer seiner Zahlungs­pflicht vollständig nachgekommen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es dem Käufer nicht gestattet die Ware zu verfremden, zu veräußern oder ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers zu vermieten bzw. weiterzuvermieten.

11. NICHTERFÜLLUNG VON SEITEN DES KÄUFERS/MIETERS

a) Der Verkäufer/Vermieter hat das Recht, die nicht bezahlte, an den Käufer/Mieter gelieferte Ware, ohne Formalitäten als sein Eigentum zurückzuholen, wobei der Käufer/Mieter dem Verkäufer/Vermieter zumindest eine Vergütung für den Gebrauch der Ware schuldet. Es ist dann 1/260tel des Kaufpreises fällig sowie ein Entgelt für jeden Tag, den die Ware beim Käufer/Mieter war, ungeachtet weiterer Schadensersatz­leistungen vom Käufer/Mieter wie oben beschrieben. Bei nicht rechtzei­tiger Zahlung gilt ferner, daß der Käufer/Mieter vom Verfalltag an Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat zu zahlen hat.

b) Falls der Verkäufer/Vermieter genötigt ist die Forderung abzutreten, gehen alle Kosten sowohl die gericht­lichen als die außergerichtlichen, die letzteren werden auf 15 % des Gesamtbetrages festgelegt, zu Lasten des Käufers/Mieters.

12. SCHLUSSBEMERKUNG

Falls eine oder mehrere Bedingungen ganz oder zum Teil unrichtig sind oder mit dem Gesetz in Konflikt kommen, so bleiben dennoch diese AGB für das Übrige unvermindert in Kraft. Falls der Verkäufer/Vermieter einer abgeänderten und damit von dieser AGB abweichende Bedingung zugestimmt hat, bleiben die übrigen Bedingungen dieser AGB unverändert in Kraft.